Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025–2028
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Jetzt aktiv werden
Zwischen 2025 und 2028 unterstützt das Land Südtirol Kleinstunternehmen gezielt bei der Digitalisierung. Die Förderung soll Betrieben helfen, digitale Prozesse, Technologien und Kompetenzen auszubauen, um effizienter, moderner und wettbewerbsfähiger zu werden.
Gefördert werden Projekte zur Einführung und Verbesserung digitaler Lösungen – von der Website über E-Commerce bis hin zu Schulungen und Softwareinvestitionen. Ziel ist es, Südtirols Betriebe fit für den digitalen Wandel zu machen und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
Beschluss der Landesregierung 17. Oktober 2025, Nr. 813
Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2025 – 2028
Förderumfang
- Mindestausgabe: 2.000 € pro Antrag
- Höchstausgabe: 15.000 € pro Antrag
- Förderquote: bis zu 60 % der anerkannten Kosten (de-minimis-Beihilfe nach EU-Verordnung Nr. 2023/2831)
Formulare und Anlagen
- Förderantrag (Wirtschaft) Förderantrag (Abteilung Wirtschaft: Handwerk, Industrie, Dienstleistungen und Handel); Beitragsgesuch
- Förderantrag (Tourismus) Förderantrag (Funktionsbereich Tourismus) Beitragsgesuch
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Unternehmen digital voranzubringen und von den Förderungen des Landes zu profitieren.
Ziel
Das Land Südtirol fördert zwischen 2025 und 2028 gezielt die Digitalisierung von Kleinstunternehmen. Ziel ist es, die digitale Kompetenz, die Modernisierung und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und traditionelle Tätigkeiten durch digitale Technologien zu ergänzen.
Förderberechtigte
Förderfähig sind Kleinstunternehmen mit Sitz in Südtirol, deren Haupttätigkeit im Handwerk, in der Industrie, im Handel, im Dienstleistungssektor oder im Tourismus liegt.
Ebenfalls antragsberechtigt:
- Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, Konsortien, Kooperationen oder Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen
- Freiberufler und Selbstständige gemäß Art. 2229 ZGB, ausschließlich in den ersten fünf Tätigkeitsjahren und nur für die erste berufliche Tätigkeit
Voraussetzung ist die Eintragung im Handelsregister der Handelskammer Bozen bzw. in den zuständigen Berufskammern.
Das Unternehmen darf höchstens 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 2.000.000 € erzielen.
Vom Beitrag ausgeschlossen sind Betriebe mit der Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie Privatzimmervermieter.
Förderbare Maßnahmen
Gefördert werden Projekte, die in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit in Südtirol stehen und der Einführung oder Verbesserung digitaler Technologien und Prozesse dienen, darunter:
- Digitalisierung von Organisations- und Geschäftsmodellen
- Webseiten-Erstellung, Optimierung und E-Commerce-Lösungen
- Social-Media-Management und digitale Kommunikation
- Beratung, Coaching, Schulung und Tutoring für Unternehmerinnen, Gesellschafterinnen und Mitarbeitende
- Software-Erwerb, Software-Optimierung und Softwarelizenzen
Antragstellung
Fristen
- Für 2025: bis 31. Dezember 2025
- Ab 2026: jährlich bis 30. September
Einreichung
- Über die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) an das zuständige Landesamt
- Ausschließlich im PDF-Format
- Der Antrag muss vor Beginn der geplanten Maßnahme eingereicht werden
Zuständige PEC-Adressen
- Amt für Handwerk und Gewerbegebiete:
handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it - Amt für Handel und Dienstleistungen:
handel.commercio@pec.prov.bz.it - Amt für Industrie und Gruben:
industrie.industria@pec.prov.bz.it - Funktionsbereich Tourismus:
tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Akontorechnungen, die vor Antragstellung ausgestellt wurden, sind förderfähig. Endrechnungen müssen nach der Antragseinreichung ausgestellt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular (offizielle Landesvorlage)
- Kostenvoranschläge zu allen geplanten Ausgaben
- Bei Beratungsleistungen: Angabe von Arbeitstagen, Stunden und Einzelpreisen
- Stempelmarke im Wert von 16 €, zahlbar über @e.bollo oder als physische Stempelmarke mit Identifizierungscode
Gesetzliche Grundlage
- Beschluss der Landesregierung vom 17. Oktober 2025, Nr. 813
- Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4, Abschnitte II und V
- EU-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 (de-minimis-Beihilfen)
Kernpunkt
Kleinstunternehmen in Südtirol erhalten zwischen 2025 und 2028 finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Digitalisierung und digitalen Weiterbildung. Die Förderung deckt bis zu 60 % der Kosten ab und treibt den digitalen Wandel in Handwerk, Handel, Tourismus und Dienstleistungssektor voran.
Kontaktpersonen
- Handwerk und Gewerbegebiete:
Sonja Ballweber: +39 0471 413 655 - Handel und Dienstleistungen:
Astrid Ninz: +39 0471 413 768 - Industrie und Gruben:
Federica Dotti: +39 0471 413 729 - Tourismus:
Ruth Leitner: +39 0471 413 776
Zuständige PEC-Adressen
- Amt für Handwerk und Gewerbegebiete:
handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it - Amt für Handel und Dienstleistungen:
handel.commercio@pec.prov.bz.it - Amt für Industrie und Gruben:
industrie.industria@pec.prov.bz.it - Funktionsbereich Tourismus:
tourismus.turismo@pec.prov.bz.it